Langfristige Sicherheit geschaffen

FBG und FRoSTA ermöglichen zukunftsweisende Lösung für Fläche am Kühlhauskai

Das in den 1960er Jahren errichtete Bremerhavener Kühlhaus bildete mit den in den vergangenen Jahren entstandenen Erweiterungen einen wichtigen Baustein in der Entwicklung des Fischereihafens. In den letzten Jahren wurde dieser traditionsreiche Logistikstandort von der Nordfrost betrieben und in Teilen bereits zurückgebaut.

Das Areal direkt am Kühlhauskai bildet eine ideale Ergänzung zum Gelände der angrenzenden FRoSTA AG, die die Fläche künftig nutzen wird. Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) hat den Weg dazu geebnet, dass auf dem ehemaligen Nordfrost-Gelände am Kühlhauskai weiterhin Tiefkühlware gelagert und produziert werden kann. „Mit unserer Zustimmung zur Übertragung der Erbbaurechte für das Areal haben wir Rechtssicherheit und eine langfristige Perspektive für den künftigen Nutzer und den zum großen Teil hoch qualifizierten Arbeitsplätzen geschaffen“, sagt FBG-Geschäftsführerin Petra Neykov. „Die neue Fläche hilft, unsere Logistik zu optimieren und einen möglichen direkten Bahnanschluss für unser Werk in Bremerhaven herzustellen“ sagt Tobias Schulze, COO der FRoSTA AG.

Mit der Übertragung der Erbbaurechte auf den neuen Nutzer herrscht endgültig Klarheit über die Zukunft des rund 23 000 Quadratmeter großen Betriebsgeländes in 1A-Lage am Fischereihafen Zwei. Die Muttergesellschaft des bisherigen Betreibers Nordfrost hatte die Erbbaurechte für die betroffenen Grundstücksteile an den neuen Nutzer FRoSTA übertragen. Dank der Zustimmung durch das Land Bremen und die FBG hat der künftige Nutzer des Geländes nun die langfristige Sicherheit, dort seine bereits in Bremerhaven bestehenden Produktions- und Lagerkapazitäten zu optimieren und zu erweitern. „Die FRoSTA AG ist ein international erfolgreiches Unternehmen und „Aushängeschild“ für die Stadt Bremerhaven. Ich freue mich sehr, dass die FRoSTA AG in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, mit dieser Entscheidung ein klares Statement für ihre zukünftigen Entwicklung am Standort setzt.“ betont Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.

Wie die überwiegenden Flächen im Fischereihafen gehört das bisherige Kühlhaus-Gelände zum landeseigenen Sondervermögen „Fischereihafen“, welches in der Zuständigkeit der FBG liegt. Die im Fischereihafen übliche Überlassung im Wege des Erbbaurechtes ermöglichen den Nutzern eine langfristige Perspektive und Investitionssicherheit „Wie das Beispiel des Nordfrost-Geländes zeigt, ermöglicht das Erbbaurecht der FBG ein hohes Maß an Flexibilität, im Gewerbeflächen-Management schnell und direkt auf die Interessen der Unternehmen einzugehen“, betont Tim Pohlenz, Bereichsleiter Immobilien und Infrastruktur der FBG.

Im Zuge der Neuordnung am Kühlhauskai hat die FBG gemeinsam mit FRoSTA beschlossen, die Lachsstraße am südlichen Ende des Kühlhaus-Geländes zu schließen und der Betriebsfläche zuzuschlagen. Die kurze Sackgasse gehört wie alle Verkehrswege im Fischereihafen ebenfalls zum Sondervermögen des Landes. Hierdurch ist es möglich, unter Berücksichtigung verkehrlicher Belange, kurzfristig auf betriebliche Anforderungen der Unternehmen und Institutionen einzugehen.

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