Wasserversorgung

Die FBG ist Ihr Ansprechpartner für Wasser- und Abwasser im Fischereihafen Bremerhaven – mit allen Leistungen aus einer Hand – vom Bau bis zum Betrieb der Anlagen und Netze.

Das gelieferte Trinkwasser erfüllt alle Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasser- und Hygieneverordnung. Mit unserer geprüften Technik stellen wir diese Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle an Sie sicher.

Trinkwasser, Brauchwasser auch auf Zeit

Ebenfalls können Sie Standrohre für den Frischwasserbezug anmieten, oder wir versorgen Sie mit unserer mobilen Frischwasserabgabe.

Abwasserbeseitigung

Die FBG betreibt das gesamte Kanalnetz im Fischereihafen Bremerhaven, sowohl für Abwasser als auch für Regenwasser. Dazu gehören neben den Schächten auch Sonderbauwerke, Pumpwerke und Düker. Für die Reinigung, Instandhaltung und Überprüfung dieser Anlagen sind unsere Kolleg:innen täglich im Fischereihafen unterwegs.

Tarifpreise für Wasser und Abwasser

WASSERPREISE IM FISCHEREIHAFEN BREMERHAVEN

Folgende Preise gelten für alle Kund:innen und Anschlussnehmer:innen, mit denen keine Sonderverträge bestehen (Tarifkunden) ab dem 1. Januar 2024 und verstehen sich exkl. 7 % MwSt.:

Der monatliche Betrag für den Wasserverbrauch setzt sich aus einem mengenabhängigen Verbrauchspreis und einem Grundpreis zusammen. Der Verbrauchspreis beträgt je entnommenen m³ Wasser 2,40 €. Der Mengenverbrauch wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres durch Ablesung des Wasserzählers festgestellt.

Der Jahresgrundpreis pro Wasserzähler bei einer Nenngröße von Q3 beträgt:

  • bis 2,5 m³/h:     27,61 €
  • bis 4 m³/h:        39,11 €
  • bis 10 m³/h:      52,15 €
  • bis 16 m³/h:    104,30 €
  • bis 25 m³/h:    260,76 €
  • bis 63 m³/h:    417,21 €
  • bis 100 m³/h:  521,52 €
  • bis 250 m³/h:  888,83 €

ABWASSERGEBÜHREN IM FISCHEREIHAFEN BREMERHAVEN

Folgende Preisangaben gelten ab dem 1. Mai 2024 und verstehen sich exkl. 19 % MwSt.

  • Abwassergebühr pro m³:   3,84 €

Es gelten des Weiteren die allgemeinen Vertragsbedingungen der AVBWasserV in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Informationen nach der Trinkwasserverordnung §46

Die Trinkwasserverordnung ist eine gesetzliche Regelung zur Gewinnung und Qualitätssicherung von Trinkwasser in Deutschland und bestimmt die Pflichten, an die sich alle Wasserversorgungsunternehmen halten und schlussendlich verantworten müssen.

Sie gibt Sicherheit beim Gebrauch und Verzehr von Trinkwasser aufgrund klar definierter Anforderungen und Grenzwerte in Bezug auf die Trinkwasserqualität. Die aktualisierte Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und verpflichtet u.a. die Wasserversorger zu weitreichenden Informationen an die Verbraucher, die wir im Folgenden für Sie zusammengefasst haben.

 

UNSER UNTERNEHMEN IM ÜBERBLICK

Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH, fortan FBG genannt, ist vom Land Bremen mit der Verwaltung und Unterhaltung der landbremischen Infrastruktur, Flächen, Straßen und Gebäude in dem Gewerbegebiet Fischereihafen, beauftragt worden.

Das Gebiet umfasst ca. 450 ha Gewerbefläche und ca. 150 ha Wasserfläche. In dem Gewerbegebiet befinden sich rund 9.000 Arbeitsplätze, wovon ca. 4.000 Beschäftigte für die Fisch- und Lebensmittelindustrie tätig sind. Außerdem werden etwa 50 Haushalte durch unsere Beschäftigten verwaltet und versorgt.

Mit einwandfreier Trinkwasserqualität werden u. a. Industriebetriebe, Verwaltungsbetriebe sowie Fisch- und Lebensmittelbetriebe mit einer jährlichen Trinkwasserabnahme von ca. 950.000 m³ beliefert. Hiervon entfallen allein auf die Lebensmittelbetriebe ca. 607.000 m³.

Zudem wird im Fischereihafen für die Sport- und Berufsschifffahrt eine sog. „Mobile Schiffswasserversorgung“ vorgehalten. Die Wasserabgabe erfolgt mittels Standrohren über öffentliche Hydranten, die sich an den Kajen befinden.

 

WASSERGEWINNUNG, -TRANSPORT UND -VERTEILUNG FÜR DEN FISCHEREIHAFEN

Das Wasserverteilungsnetz der FBG umfasst z. Zt. eine Länge von 52 km. Hierin sind ca. 560 Hydranten für eine temporäre Wasserversorgung enthalten. Die Versorgung mit Trinkwasser beschränkt sich hierbei auf die reine Wasserverteilung, da der Bezug über vier Übergabepunkte unseres Vorlieferanten wesernetz GmbH erfolgt.

Unsere Hauptwasserleitungen mit einem Durchmesser von 200 bis 400 mm sind der Kern unseres Versorgungssystems und versorgen das Gebiet ringförmig, sodass ein regelmäßiger Wasseraustausch gewährleistet und die Qualität gesichert werden kann. Davon trennen sich kleinere Versorgungsleitungen und im weiteren Verlauf Hausanschlussleitungen ab, die unsere Kunden schlussendlich sicher versorgen.

 

SO STELLEN WIR DIE TRINKWASSERQUALITÄT SICHER

Das gelieferte Trinkwasser erfüllt alle Grenzwerte und Anforderungen der aktuellen Trinkwasser- und Hygieneverordnung, die durch unseren Vorlieferanten wesernetz GmbH an 18 Untersuchungsstellen im vorgelagerten Netz sichergestellt werden.

Zudem beprobt die FBG ebenfalls festgelegte Parameter, die zur Eigenüberwachung der Trinkwasserqualität und -quantität dienen. Hier erfolgt eine enge Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

Die regelmäßigen Untersuchungen der Trinkwasserprobenahmen werden durch ein unabhängiges und akkreditiertes Labor untersucht, sodass die Anforderungen an die Qualität jederzeit erfüllt werden. Dafür haben wir für Sie die Analyseergebnisse bereitgestellt.

Stand 1. Mai 2024

WAS MUSS ICH ALS VERBRAUCHER BEACHTEN?

Das Team rund um die FBG legt allerhöchsten Wert auf die Qualität und Quantität des Trinkwassers bis zu Ihrer Hauseinführung. Danach obliegt die Verantwortung dem Eigentümer.

Damit Sie als Eigentümer sicher aufgestellt sind, haben wir im Folgenden einige Informationen für Sie zusammengestellt:

WICHTIG ZU WISSEN: §17 DER TRINKWASSERVERORDNUNG (TrinkwV)

Mit der Novellierung der TrinkwV am 24. Juni 2023 ist das örtlich zuständige Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, an Kunden- und Verbrauchsanlagen eine Stilllegung oder Austauschpflicht anzuordnen, wenn folgende Installationen vorliegen:

  • Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei
  • Teilstücke der Leitungen aus dem Werkstoff Blei

Die Pflicht zur Beseitigung dieser Anlagen gilt bis zum 12.01.2026 und kann nur in definierten Ausnahmefällen verlängert (siehe §17 Abs. 3 TrinkwV) werden. Außerdem ist die FBG als Betreiber verpflichtet, das örtlich zuständige Gesundheitsamt über die Kenntnis zu unterrichten, da ebenfalls eine Gefahr für das Trinkwassernetz ausgeht.

Deshalb unser Tipp an den Eigentümer:

  • Trinkwasser-Installationen rechtzeitig kontrollieren und
  • bei Befund von Bleileitungen zeitnah den Austausch veranlassen

Bei Unklarheiten beraten Sie gerne unsere Kolleg:innen aus dem Fachbereich!

 

MIT BLICK IN DIE ZUKUNFT

Die FBG als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage legt größten Wert auf die Sicherheit der kritischen Infrastruktur.
Deshalb führen wir gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung ein Risikomanagement nach §34 TrinkwV bis zum 12.01.2029 ein und arbeiten in Abstimmung und Kooperation mit der örtlichen Wasserbehörde eine Risikoabschätzung aus.

Berücksichtigt und beurteilt werden alle Faktoren, die Einfluss auf jeden einzelnen Teilprozess von der Rohwassergewinnung bis hin zum Wasserzähler am Verbraucher haben.

Durch die zukünftige Erfassung und weitestgehender Beseitigung negativer Einflüsse auf die kritische Infrastruktur, kann abgesehen von der regelmäßigen Sicherstellung der Trinkwasserqualität, die menschliche Gesundheit in Bezug auf das Trinkwasser optimiert und geschützt werden.

Kontakt

BIANCA HECK

BIANCA HECK

Abrechnung/Strom, Wasser, Abwasser

Tel.: +49 471 97321 424

JOANA WEINRICH

JOANA WEINRICH

Abrechnung/Strom, Wasser, Abwasser

Tel.: +49 471 97321 443