Straßensperrung schafft Platz für die Zukunft der Offshore-Windkraft

Fischereihafen Bremerhaven – flexibel und lösungsorientiert

Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft (FBG) schafft im Fischereihafen Bremerhaven Freiraum für den Test von überlangen Windkraft-Rotorblättern. Damit das Forschungsinstitut Fraunhofer IWES in seinem neuen Großprüfstand ungehindert auch extrem lange Blätter erproben kann, lässt die FBG das Teilstück der Straße Großer Westring zwischen den drei überdimensionalen Testlaboren bis Ende 2028 für den Durchgangsverkehr schließen. „Dank der besonderen Struktur des Fischereihafens können wir solche Maßnahmen, die an anderen Standorten nur sehr kompliziert umsetzbar sind, für die Interessen der hier ansässigen Wirtschaft und Wissenschaft nutzen“, erläutert FBG-Geschäftsführerin Petra Neykov.

Der im vergangenen Sommer eröffnete dritte IWES-Teststand im Fischereihafen ist für Rotorblätter mit einer Länge von mehr als 115 Metern ausgelegt und gilt als weltweit einzigartig. Bislang bewegte sich die Größenordnung der Testobjekte noch in den Grenzen des IWES-Institutsgeländes. Aber es ist absehbar, dass die nächsten zu prüfenden Blätter über die Straße Großer Westring reichen würden.

Auf dem Teststand werden die Blätter in der Regel für Wochen und Monate in Schwingungen versetzt, um die späteren Belastungen im Alltagseinsatz zu simulieren. Statt für jeden einzelnen Versuch den Verkehr auf der Straße vorübergehend zu stoppen, entschlossen sich das Fraunhofer IWES und die FBG n für die pragmatische Lösung in Form der Vollsperrung des Straßenteilstückes. „Da es in unmittelbarer Nähe genügend Ausweichmöglichkeiten gibt, wird diese Maßnahme nicht zu nennenswerten Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Westseite des Fischereihafens führen“, versichert Tim Pohlenz, Bereichsleiter Immobilien und Infrastruktur bei der FBG.

Die besondere Struktur des Fischereihafens ermöglicht solche pragmatischen Maßnahmen, mit denen die FBG der Wirtschaft und Wissenschaft im Fischereihafen zur Seite steht. Das 480 ha große Gewerbe-, Hafen- und Industriegebiet gilt – anders als die meisten Areale dieser Art in Deutschland – praktisch als ein geschlossenes Betriebsgelände. „Deshalb handelt es sich bei den Straßen im Fischereihafen um Betriebsstraßen“, erläutert Tim Pohlenz, „sie können in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde verändert werden, wenn das Vorhaben mit dem betroffenen Straßen- und Verkehrsbereich vereinbar ist.“ In solchen Fällen sorgt die FBG für eine zumutbare Umleitung des öffentlichen Verkehrs.

Die besondere Konstruktion des Fischereihafens ermöglicht es der FBG, beispielsweise über Planungen und Baumaßnahmen im Fischereihafen auf der Grundlage sachlicher Kriterien vereinfacht zu entscheiden. „Unser wichtigster Maßstab ist dabei die Frage, ob die jeweilige Maßnahme dem Betrieb im Gewerbegebiet nutzt“, betont Petra Neykov. Die FBG ist zugleich Manager des Gebietes und Dienstleister für die dort ansässigen Firmen und Institutionen. Möglich ist dies, weil der Fischereihafen in seiner Gesamtheit als Sondervermögen dem Land Bremen gehört. Das Land hat der FBG die Geschäftsführung dieses landseitigen Teils des Vermögens Fischereihafen übertragen, die Geschäftsführung des wasserseitigen Teils obliegt der bremenports GmbH. Hoheitlich gehört der Fischereihafen zur Stadt Bremerhaven.

 

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